Code of Conduct
Code of Conduct der The Quality Group GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen
Verhaltenskodex
Datum: 08.09.2025
1. Wertekompass
1.1 Wir, die TQG-Gruppe, sind ein junges, wachsendes Unternehmen in einer sich ständig verändernden Gesellschaft. Wir lieben die daraus entstehenden Herausforderungen und versuchen, mit neuen Entwicklungen Schritt zu halten. Wir sind aber auch ein Unternehmen mit Verantwortungsbewusstsein, gegenüber der Gesellschaft, unseren Kunden, unseren Mitarbeitern und Geschäftspartnern.
1.2 Wir stehen dafür ein, dieser Verantwortung gerecht zu werden, indem wir unsere täglichen Entscheidungen im Einklang mit bestimmten ethischen, moralischen und gesetzlichen Standards treffen.
1.3 Der Code of Conduct enthält die Verpflichtung auf diese Standards, die unseren Wertekompass darstellen. Er dient als Orientierungshilfe und gilt für jeden von uns, unabhängig von seiner Position in unserer Unternehmensgruppe und ist gleichzeitig der Anspruch, den wir auch an unsere Geschäftspartner haben. Führungskräfte tragen eine besondere Verantwortung bei der Umsetzung des Code of Conducts. Sie sind dafür verantwortlich, ihre Teams für unseren Wertekompass zu sensibilisieren, bei Unsicherheiten beratend zur Seite zu stehen und die Einhaltung des Code of Conducts aktiv vorzuleben. Unsere Mitarbeiter werden regelmäßig auf den Code of Conduct und – je nach Bereich – auf weitere Richtlinien geschult. Ziel ist es, dass sich jeder bei der TQG-Gruppe seiner Verantwortung bewusst ist und ein klares Verständnis unserer Standards hat.
2. Respekt und Menschenwürde
2.1 Wir respektieren die Würde des Menschen und verpflichten uns zur Achtung der international anerkannten Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN), den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen festgelegt sind.
2.2 Wir lehnen jede Form körperlicher oder seelischer Misshandlung, Einschüchterung, Diskriminierung und Belästigung strikt ab. Dies umfasst insbesondere auch Mobbing, verbale oder physische Übergriffe, sexuelle Belästigung, Drohungen oder unfaire Behandlung jeglicher Art.
2.3 Wir fördern ein Arbeitsumfeld, das von Respekt, Offenheit, Gleichberechtigung und kultureller Vielfalt geprägt ist. Unterschiedliche Perspektiven sehen wir als Bereicherung.
2.4 Wir dulden keine Drogen am Arbeitsplatz und erwarten, dass Mitarbeiter und Dritte verantwortungsvoll handeln.
3. Verbot von Kinderarbeit und Zwangsarbeit
3.1 Wir tolerieren keine Kinderarbeit und beachten das anwendbare gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung. In jedem Fall beschäftigen wir keine Personen unter dem Alter, mit dem nach dem Recht des Beschäftigungsortes die allgemeine Schulpflicht endet, sowie unter 15 Jahren.
3.2 Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie notwendige Maßnahmen treffen, um Kinderarbeit zu verhindern.
3.3 Wir lehnen jede Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit ab, einschließlich jeglicher Form der Schuldknechtschaft, der Leibeigenschaft, der Sklaverei oder sklavenähnlicher Praktiken, des Menschenhandels oder sonstiger unfreiwilliger Arbeits- und Dienstleistungen, die mit den international anerkannten Arbeits- und Sozialstandards nicht vereinbar sind.
3.4 Die Beschäftigung muss auf freiwilliger Basis erfolgen. Die Zurückhaltung von Ausweisdokumenten, ungerechtfertigte finanzielle Sanktionen oder Bewegungseinschränkungen sind unzulässig.
4. Faire Vergütung, Einhaltung von Arbeitszeiten und Arbeitssicherheit
4.1 Wir halten uns bei der Vergütung von Arbeitsleistungen an die gesetzlichen Bestimmungen. Wir gewährleisten, dass der von uns gezahlte Arbeitslohn den geltenden gesetzlich festgelegten Mindestlohn nicht unterschreitet. Löhne und Gehälter werden transparent abgerechnet. Es gibt keine verdeckten Abzüge oder unangekündigten Lohnverzicht. Wir erkennen das Recht auf gerechte Entlohnung als Menschenrecht an und berücksichtigen bei der Festlegung von Vergütungen auch Lebenshaltungskosten und soziale Absicherung.
4.2 Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen zur Arbeitszeit, einschließlich Überstunden, Ruhepausen und Erholungsurlaub und halten uns an die international anerkannten Arbeitsstandards.
4.3 Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter hat oberste Priorität. Wir verpflichten uns zu einem verantwortungsvollen Handeln und schaffen Arbeitsbedingungen, die sicher und gesund sind. Dazu bieten wir u.a. regelmäßige medizinische (Vor-)Untersuchungen an. Regelmäßige Schulungen und Richtlinien sollen kontinuierlich den hohen Sicherheitsstandard gewährleisten, dem wir uns verpflichtet fühlen. Wir halten uns strikt an alle geltenden Gesetze und Vorschriften zum Arbeits- und Gesundheitsschutz an allen Standorten, an denen wir tätig sind.
4.4 Alle Mitarbeiter erhalten von uns – soweit erforderlich – bereitgestellte persönliche Schutzausrüstung und sind angehalten, diese sachgerecht zu verwenden, sofern dies erforderlich und angemessen ist. Gefährliche oder unsichere Arbeitsbedingungen sind – sofern ohne Eigengefährdung möglich – unverzüglich zu beseitigen.
4.5 Darüber hinaus sind alle Mitarbeiter verpflichtet, unsichere Situationen oder Verhalten, das die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer gefährden könnte, unverzüglich zu melden.
5. Vielfalt und Inklusion, Diskriminierungsverbot
5.1 Wir sind so vielfältig wie unsere Gesellschaft. Wir schätzen diese Vielfalt als Mehrwert und diskriminieren niemanden etwa aufgrund von nationaler und ethnischer Abstammung, sozialer Herkunft, Gesundheitsstatus, Behinderung, sexueller Orientierung, Alter, Geschlecht, politischer Meinung, Religion oder Weltanschauung.
5.2 Wir schaffen ein Arbeitsumfeld, in dem alle Menschen mit Respekt behandelt werden und gleiche Chancen haben – unabhängig von persönlichen Merkmalen oder individuellen Hintergründen.
6. Fairer Wettbewerb
6.1 Wir stehen für fairen und transparenten Wettbewerb. Unser unternehmerisches Handeln basiert ausschließlich auf legitimen Zielen und redlichen Geschäftspraktiken. Wir arbeiten mit seriösen Partnern zusammen und begegnen ihnen mit Respekt und Wertschätzung.
6.2 Unser Erfolg beruht auf Leistung – nicht auf unzulässigen Absprachen oder wettbewerbswidrigem Verhalten. Gespräche mit Wettbewerbern über Themen, die den fairen Wettbewerb beeinträchtigen könnten, führen wir nicht. Ebenso erwarten wir von unseren Geschäftspartnern, dass sie im Umgang mit ihren Wettbewerbern eigenverantwortlich und gesetzeskonform handeln – wir beeinflussen dieses Verhalten nicht. Wir verfügen über klare Richtlinien zu wettbewerbsrechtlich relevanten Themen. Wo sinnvoll und erforderlich, führen wir gezielte Schulungen durch, um ein sicheres und regelkonformes Verhalten im Wettbewerb zu gewährleisten.
6.3 Wir verzichten bewusst darauf, mit Marken oder Schutzrechten anderer Unternehmen zu werben. Die Reputation unserer Produkte und Marken erarbeiten wir uns aus eigener Kraft.
7. Verbot von Korruption und Bestechung
7.1 Wir lehnen jede Form von Bestechung und Korruption entschieden ab – und vermeiden bereits den bloßen Anschein unlauterer Einflussnahme. Dazu zählt insbesondere die Annahme oder Gewährung unangemessener Einladungen, Geschenke oder sonstiger Vorteile mit dem Ziel, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen oder sich Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.
7.2 Wir bieten Dritten keine unlauteren Vorteile an und erwarten im Gegenzug dasselbe Verhalten. Unser Handeln basiert auf Transparenz, Fairness und Nachvollziehbarkeit. Zu diesem Zweck verfügen wir über klare interne Richtlinien, die ein regelkonformes Verhalten definieren und den Mitarbeitern als verbindliche Orientierung dienen.
7.3 Wir handeln im Einklang mit allen geltenden Vorschriften zur Ein- und Ausfuhrkontrolle. Ebenso befolgen wir die gesetzlichen Anforderungen zur Verhinderung von Geldwäsche. Die Einhaltung dieser Vorschriften ist ein wesentlicher Bestandteil unserer unternehmerischen Verantwortung und unserer Compliance-Kultur.
8. Interessenkonflikte
8.1 Wir erwarten von allen Mitarbeitern, dass sie im besten Interesse der TQG-Gruppe handeln und persönliche Interessen klar von geschäftlichen Entscheidungen trennen. Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn private oder familiäre Beziehungen oder persönliche Vorteile die Objektivität, Loyalität oder Entscheidungsfreiheit im Arbeitskontext beeinträchtigen oder diesen Anschein erwecken.
8.2 Geschenke, Einladungen und Bewirtungen dürfen nur angenommen oder gewährt werden, wenn sie angemessen, üblich und nicht geeignet sind, Entscheidungen zu beeinflussen oder den Anschein der Beeinflussung zu erwecken. Bargeld oder geldwerte Vorteile sind grundsätzlich nicht erlaubt.
8.3 Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, potenzielle oder tatsächliche Interessenkonflikte unverzüglich offenzulegen, z. B. gegenüber ihrer Führungskraft, der Compliance-Abteilung oder über das Hinweisgebersystem. Verstöße gegen diese Regelungen können disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen.
8.4 Für den verantwortungsvollen Umgang mit Interessenkonflikten haben wir verbindliche interne Richtlinien definiert. Diese sind für alle Mitarbeiter verpflichtend und bilden die Grundlage für regelkonformes Verhalten in diesem Bereich.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1 Der Schutz von Produktentwicklungen, Geschäftsgeheimnissen sowie vertraulichen Informationen hat für unser Unternehmen höchste Priorität. Wir verpflichten uns, personenbezogene Daten von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen (wie der DSGVO) zu verarbeiten und die Informationssicherheit durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu gewährleisten.
9.2 Insbesondere im Direktkundengeschäft ist der sorgfältige Umgang mit sensiblen Kundeninformationen – insbesondere Zahlungs- und Kontaktdaten – von zentraler Bedeutung. Deshalb verfügen wir über ein Informationssicherheitsprogramm mit administrativen, technischen und physischen Schutzmaßnahmen.
9.3 Im Falle eines Datenschutzvorfalls verpflichten wir uns, diesen unverzüglich und transparent an die zuständigen Behörden zu melden. Mitarbeiter und externe Partner sind verpflichtet, Vertraulichkeitsvereinbarungen zu unterzeichnen und auch über das Ende der Zusammenarbeit hinaus Stillschweigen zu wahren.
9.4 Die Weitergabe vertraulicher Informationen oder das verspätete Melden von sicherheitsrelevanten Vorfällen (z. B. Verlust von Geräten mit Unternehmensdaten) stellt einen klaren Verstoß gegen unsere Unternehmensrichtlinien dar.
9.5 Unser Ziel ist es, nicht nur gesetzlichen Mindestanforderungen zu genügen, sondern durch ein aktives Bekenntnis zur Datensicherheit und Vertraulichkeit das Vertrauen unserer Kunden und Partner nachhaltig zu stärken. Wir legen größten Wert auf den Schutz unserer Produktentwicklungen und sonstiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in unserer Unternehmensgruppe. In gleichem Maße schützen wir die sensiblen Daten und vertraulichen Informationen, die uns von Geschäftspartnern anvertraut oder zugänglich gemacht wurden, vor unerlaubter Erlangung, Nutzung und Offenlegung.
9.6 Wir respektieren die Persönlichkeitsrechte unserer Mitarbeiter, Geschäftspartner und Kunden und halten uns beim Umgang mit persönlichen Informationen an die geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorgaben zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten und zur Informationssicherheit. Gemäß unserem Wertekompass ist unsere Community einer der Pfeiler unseres Unternehmens. Der Schutz unserer Community und der Daten ist dabei wesentlicher Pfeiler unseres Selbstverständnisses.
9.7 Wir verfügen über verbindliche Richtlinien zum Umgang mit vertraulichen Informationen, die regelmäßig kommuniziert und allen Mitarbeitern zugänglich gemacht werden. Durch interne Richtlinien und Schulungen – sowohl allgemein als auch bereichsspezifisch – und regelmäßige Überprüfungen unserer Standards sorgen wir für ein durchgängig hohes Datenschutzniveau im gesamten Unternehmen.
10. Produktqualität, Produktsicherheit und Verbrauchersicherheit
10.1 Qualität und Sicherheit unserer Produkte gehören zum Selbstverständnis der TQG-Gruppe und haben höchste Priorität. Sie prägen jeden Schritt vom Rohstoffeinkauf bis zum fertigen Produkt. Wir entwickeln und produzieren nach höchsten Standards, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen, um das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden zu gewinnen und eine gleichbleibend hohe Produktqualität zu gewährleisten.
10.2 Unsere eigene Produktionsstätte ist FSSC 22000-zertifiziert und arbeitet mit einem vollständig implementierten HACCP-System. Die physische Produktsicherheit wird durch ein mehrstufiges Kontrollsystem sichergestellt, das unter anderem Metall- und Röntgendetektoren, Magnetabscheidung und Feinsiebung umfasst.
10.3 Bevor ein Rohstoff in unsere Lieferkette aufgenommen wird, durchläuft er ein strukturiertes Prüfverfahren inklusive umfassender Risikobewertung. Nur vertrauenswürdige und qualifizierte Partner werden freigegeben. Eingehende Rohstoffe werden bei auf Reinheit und Identität geprüft. Darüber hinaus werden regelmäßig zusätzlich risikobasierte Kontrollen durch unabhängige externe akkreditierte Labore durchgeführt.
10.4 Nach der Herstellung wird jede Produktcharge in unserem eigenen Labor auf Sinnesreize geprüft. Ergänzend dazu erfolgen weiter regelmäßige externe Laborprüfungen durch unabhängige, akkreditierte Institute – etwa zur Überprüfung der Nährstoffprofile, zur Analyse möglicher Verunreinigungen und zur Bestätigung der Deklarationsgenauigkeit.
10.5 Einige Produkte sind zusätzlich HALAL- oder Bio-zertifiziert und auf der Kölner Liste® gelistet.
10.6 Wir gewährleisten eine vollständige Rückverfolgbarkeit über unsere gesamte Liefer- und Produktionskette und sind jederzeit rückrufbereit. Unser Team ist geschult und wird durch externe Fachleute unterstützt.
10.7 Kundenfeedback wird systematisch ausgewertet und Beschwerden werden im Rahmen eines CAPA-Prozesses (Corrective and Preventive Action) bearbeitet. Verbesserungsprojekte werden von Six Sigma-zertifizierten Teams geleitet, unterstützt durch externe Qualitätsexperten.
11. Forschung, Innovation und Entwicklung
11.1 Unser Research & Innovation-Team vereint interdisziplinäre Erfahrung und Expertise aus Medizin, Ernährungswissenschaften, Lebensmittelchemie und -technologie. Bei der Entwicklung neuer Produkte, egal ob „Better-For-You“-Produkte oder Gesundheits- und Performance-Supplements, analysieren unsere Experten wissenschaftliche Studien, um die bestmöglichen Formulierungen zu entwickeln – inzwischen unterstützt durch KI für noch mehr Präzision und Hebelwirkung.
11.2 Jede Zutat und jede Dosierung (inkl. Zusatzstoffe) wird sorgfältig gegen die aktuelle Studienlage, chemische sowie technologische Eigenschaften geprüft. Sobald neue Erkenntnisse vorliegen, werden bestehende Rezepturen aktualisiert. Jede Formulierung wird mindestens einmal jährlich überprüft.
11.3 Unsere Produktentwickler entwickeln basierend auf den Formulierungen des Research & Innovation Teams unsere Produkte. In unserem eigenen Entwicklungslabor werden Sensorik und Qualität des Produktes perfektioniert, z. B. wird jede Textur und jedes Geschmacksprofil eigens entwickelt – wir verwenden keine Standardaromen „von der Stange“.
11.4 Unsere Athleten und Creator sind in jede Produkt- und Geschmacksentwicklung eng eingebunden – als direkte Stimme unserer Community. Die Entwicklung endet erst, wenn der Großteil der Beteiligten zufrieden ist. Das bedeutet in der Praxis: keine Abkürzungen.
11.5 Wir sammeln aktiv Feedback aus der Community. Besteht Optimierungsbedarf, wird dieser unmittelbar umgesetzt.
12. Nachhaltigkeit
12.1 Nachhaltigkeit ist Teil unserer unternehmerischen Verantwortung. Wir arbeiten daran, ökologische, soziale und ethische Standards konsequent in unserem Unternehmen zu verankern. Wir arbeiten mit einer international anerkannten Plattform zur Bewertung von Nachhaltigkeitsleistungen zusammen und orientieren uns an deren Standards, um Transparenz, Vergleichbarkeit und kontinuierliche Verbesserung sicherzustellen.
12.2 Für die Koordination und Umsetzung unserer Nachhaltigkeitsinitiativen haben wir eine dedizierte Ansprechperson. Darüber hinaus ist unser Leadership-Team aktiv involviert, um nachhaltiges Handeln strategisch zu verankern und in allen Unternehmensbereichen mitzudenken.
12.3 Unser Ziel ist es, Nachhaltigkeit Schritt für Schritt zu einem integralen Bestandteil unserer Geschäftsprozesse, Entscheidungsgrundlagen und Unternehmenskultur zu machen.
13. Anspruch an unsere Produzenten, Lieferanten, Kooperationspartner und andere Geschäftspartner
13.1 Unser Code of Conduct ist nicht nur unser Wertekompass – er beschreibt auch unsere Erwartungen an Produzenten, Lieferanten, Kooperationspartner und alle weiteren Geschäftspartner in unseren Lieferketten.
13.2 Die TQG-Gruppe verpflichtet sich zu einem positiven Beitrag für Gesellschaft und Umwelt – durch ethisches Handeln und größtmögliche Transparenz. Der Code of Conduct formuliert neben dem gesonderten Code of Conduct for Suppliers and Business Partners Mindeststandards für unsere Lieferanten und Dienstleister, um Risiken in der Lieferkette zu reduzieren und die Nachvollziehbarkeit zu verbessern. Gemeinsam mit unseren Partnern wollen wir negative Auswirkungen auf Menschen und Umwelt frühzeitig erkennen, vermeiden und verringern – im Einklang mit internationalen Standards und geltendem nationalem Recht, insbesondere zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt.
13.3 Wir wenden unterschiedliche Methoden der Sorgfaltspflicht an – darunter bei Bedarf physische Audits oder gleichwertige Verfahren –, sowohl vor Beginn einer Geschäftsbeziehung als auch während der Vertragslaufzeit, insbesondere bei Verlängerungen oder wesentlichen Änderungen.
13.4 Dabei arbeiten wir auch mit Scrioo, einer spezialisierten digitalen Compliance-Plattform, um Lieferantenrisiken besser zu bewerten und Transparenz in unseren Einkaufs- und Risikoprozessen zu stärken.
14. Hinweis auf Verstöße
14.1 Jeder, der den Verdacht hat, dass es in einem Unternehmen der TQG-Gruppe einen Verstoß gegen die vorstehend genannten Vorschriften gibt oder gegeben hat, hat die Möglichkeit, sich an unterschiedlichste interne Stellen oder an eine externe Stelle zu wenden. Es stehen dabei unter anderem der Vorgesetzte, der HR-Business Partner, jeder aus dem Executive Team, der Chief Compliance Officer oder auch unsere externe Ombudsstelle zur Verfügung.
14.2 Hinweise werden objektiv und auf Wunsch anonym geprüft. Es werden geeignete Maßnahmen eingeleitet, um den Vorfall aufzuklären, den Verstoß zu beseitigen und/oder weiteren Vorfällen vorzubeugen.
14.3 Alle Beschäftigten sind verpflichtet, jede Form von Belästigung oder unangemessener Behandlung und jeden Verstoß gegen den Code of Conduct unverzüglich zu melden. Wir stellen sicher, dass Hinweise ernst genommen, vertraulich behandelt und ohne Angst vor Repressalien verfolgt werden.
14.4 Unsere Ombudsperson ist auf folgenden Wegen erreichbar und bearbeitet die Hinweise auf Wunsch komplett anonym:
Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra, Ombudsfrau
Philippistrasse 11
D-14059 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 / 4036750-17
TQGG@compliance-aid.com
compliance-aid-tqgg.hintbox.de – Hintbox
14.5 Der Chief Compliance Officer ist unter compliance@tqgg.de erreichbar.
15. Dokumentation und Reviewzyklus
15.1 Diese Richtlinie ist jährlich auf Aktualisierungsbedarf sowie anlassbezogen zu prüfen. Verantwortlich ist der auf Seite 1 genannte Ansprechpartner.